Gartenhaus Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen wird in § 64 BauO NRW bestimmt, dass u.a. die Errichtung baulicher Anlagen einer Baugenehmigung bedarf, falls nicht in den §§ 65 bis 67, 79 und 80 BauO NRW etwas anderes bestimmt ist. So wird in § 65 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW geregelt, dass Gebäude bis zu 30 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt als … Gartenhaus Baugenehmigung in Nordrhein-Westfalen weiterlesen