In der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) wird in § 58 Abs. 1 der Grundsatz der Baugenehmigungspflicht normiert. Als verfahrensfrei werden in § 60 BauO LSA zahlreiche Verfahren bestimmt. So sind nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 50 qm, außer im Außenbereich, verfahrensfrei.